"Rechtsveranstaltung für Lesben und Schwule zu Erbrecht und
PatientInnenverfügung am 23.6.2000
20.00 (c.t) bis 22.00 Uhr, Raum 1023 KG I/ Uni Freiburg
mit Rechtsanwältin Barbara Schüller,
Noch gibt es in Deutschland kein anerkannter und wirksames Rechtsinstitut für lesbische und schwule Lebensgemeinschaften. Das hat zur Folge, daß
zum Beispiel
- eine lesbische Frau kein Recht hat, ihre Partnerin auf der Intensivstation zu besuchen und in dem Fall auch über kein Mitspracherecht bezüglich medizinischer Maßnahmen verfügt.
- ein Schwuler nach dem Tod seines Partners aus der gemeinsamen Wohnung geworfen werden kann.
- Lesben und Schwule im Erbrecht massiv benachteiligt werden.
Trotz der momentanen diskriminierenden Rechtslage gibt es Wege für Lesben und Schwule, ihren rechtlichen Spielraum durch Verträge und PatientInnenverfügungen auszuschöpfen.
Die Möglichkeiten, die Lesben und Schwule haben, sich und ihre LebenspartnerInnen abzusichern, sollen in dieser Veranstaltung aufgegriffen und praxisnah dargestellt werden. Mustertexte für PatientInnenverfügungen werden während der Veranstaltung gegen einen Unkostenbeitrag abgegeben.
Veranstalterinnen: Lesbentelefon Freiburg, Rosa Hilfe Freiburg, Aids-Hilfe Freiburg"