“Für die Homosexuellen endete die Nazizeit erst 1969”, sagt der Schwulenaktivist Mathias Falk von der Rosa Hilfe in Freiburg" (BZ, 11. Juli 2016).
Bis zu diesem Zeitpunkt galt der von den Nationalsozialisten verschärfte Paragraph 175, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, unverändert weiter. Homosexuelle NS-Opfer wurden nicht als solche anerkannt, weiterhin kriminalisiert und erhielten keine Entschädigung für ihre Inhaftierung in Gefängnissen oder Konzentrationslagern während des NS. Das erfolgte erst 2002 und damit für die meisten Betroffenen zu spät.
Verurteilte aus der Zeit nach 1945 gingen zunächst weiterhin leer aus, ihre Verurteilungen blieben rechtskräftig. Erst 2017 wurden auch diese Urteile aufgehoben, die Betroffenen galten endlich nicht mehr als vorbestraft und konnten Entschädigungen beantragen.
" [...] wer vor Gericht gestellt wurde, der konnte seine bürgerliche Existenz verlieren. [...] Mit einer Verurteilung ging in der Regel der Verlust des Arbeitsplatzes einher. Nicht viele dürften das Glück gehabt haben, das der Freiburger Heinz Weichenberger hatte, der seine Geschichte vor einem Jahr der Wochenzeitung Der Sonntag erzählte. Als 18-Jähriger stand er 1961 vor dem Amtsgericht, die Verurteilung zu sechs Monaten Jugendgefängnis wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, weil er gerade eine Lehre bei Kaufhof angefangen hatte. Wie viele Männer aber eine Ausbildung oder ein Hochschulstudium wegen einer Verurteilung nicht beenden konnten, das kann niemand einschätzen.
Der materielle Schaden, den der Paragraf 175 angerichtet hat, so Mathias Falk, ist deshalb unmöglich zu ermessen. So findet er es auch mehr als angemessen, dass der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium neben einer individuellen Entschädigung auch eine kollektive Entschädigung vorsieht. Und so werden viele, die eigentlich einen Anspruch hätten, wohl keinen Antrag auf eine Entschädigung stellen. Auch wenn Initiativen wie die Rosa Hilfe in Freiburg ihnen natürlich helfen würden. Tausende Betroffene, so schätzt William Schaefer, leben wohl alleine in Baden-Württemberg noch. Immerhin aber bleibt ihnen allen, dass sie nicht mehr als vorbestraft gelten werden. “In jedem Fall”, sagt Mathias Falk, “ist das ein Signal, das ihnen sagt: Es war und ist keine Schande, gleichgeschlechtlich zu lieben.”
aus Badischer Zeitung von Thomas Steiner am 11. Juli 2016, https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/die-polizei-fuehrte-rosa-listen).
Weitere Informationen finden sich hier: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/sexuelle-identitaet/paragraph_175/paragraph_175_node.html