40 Jahre

1986

Sicherheitsgewahrsam eines AIDS-Erkrankten

6. Juni
#aktivismus
Protestschreiben der Rosa Hilfe

Am 6.6.1986 ordnet das Amtsgericht Freiburg die Unterbringung eines AIDS-Erkrankten in einer geschlossenen Krankenanstalt an. Aus der Begründung des Gerichts:

"Im Hinblick auf sein bisheriges Verhalten, auf die Kreise, in denen sich der Betroffene aufhält in Verbindung mit dem Alkohol, der in seinem Leben eine große Rolle spielt, kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Betroffene sich ohne geschlossene Unterbringung seiner Krankheit entsprechend und kooperativ verhält (§ 37 Abs. 2 Bundesseuchengesetz), wobei insbesondere auf den Polizeibericht vom 30.05.1986 -demonstrativer Austausch von Küssen- verwiesen wird und zumal er wiederholt an "Radalen" mit der Folge von Polizeieinsätzen teilnahm, auf den entsprechenden Polizeibericht wird verwiesen.

Aus diesem Grunde ist aus seuchenhygienischer Sicht von akuter Gefährdung unzähliger dritter Personen auszugehen"

Die Rosa Hilfe protestiert:

"Maßgebend war, unserer Einschätzung nach, seitens der zuständigen Behörden nicht die Sorge um die Öffentliche Gesundheit, sondern vielmehr wurde hier ein Exempel statuiert, wie eine mißliebige Person (vergl. die Auseinandersetzungen mit Punks in den letzten 2 Wochen) aus dem Verkehr gezogen wurde. Daß die Behörden als Mittel die Krankheit AIDS wählten, zeigt die erschreckenden Perspektiven der Handhabung der Krankheit.

Wir als Schwule und Hauptbetroffene neben Fixern, Blutern, fühlen uns durch diese Mischung aus Unwissen, Hysterie und überzogenen Handlungen elementar bedroht."